Zustimmung des Integrationsamtes ist ermessensfehlerhaft

Da die Zustimmung zur Kündigung seitens des Amtes sich nur auf die aussagen der Firma,des Verwalters stützt
und ein BR und SBV diese aussagen bestätigen aber das Amt diese Aussagen nicht tatsächlich geprüft hat sondern einfach davon ausgeht das diese richtig sind hat das Amt ermessensfehlerhaft geprüft.

Hier muss sofort am besten über den Anwalt Wiederspruch eingelegt werden gegen die Zustimmung.
Wird auf Grund falscher Tatsachen der Kündigung zugestimmt und hat das Amt nur Unzureichend den Sachverhalt geprüft
hat es ermessensfehlerhaft gearbeitet. Dies kann dazu führen das die folgende Kündigung unwirksam und Rechtswidrig ist.

Somit ist es wichtig Wiederspruch gegen die Zustimmung ein zu legen.

wollen wir mal hoffen die gehen zum Anwalt

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Hier kann man ohne Anwalt nicht viel ausrichten gegen die Firma Cinram.
Die Firma selbst hat eine ganze Mannschaft von Anwälten .
Ich glaube mit Kebekus zusammen 12 stück

das Brauchen die auch soviel dünn scheiß die

machen.

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was sag eigentlich nun der besagte Herr Maresch von der IGBCE

das hat er gesagt und sonst nichts .

IGBCE-Gewerkschaftssekretär Manfred Maresch sagte gegenüber unserer Zeitung, es komme nun darauf an, wie der Businessplan des Übernahmeinteressenten aus Bielefeld aussehe, der Grundlage für die Finanzierung des Kaufs sei. „Der Investor will und muss ja Gewinn machen, um die Übernahme zu finanzieren.“

Seine Sorge sei, dass dies auf Kosten der Belegschaft gehen würde, die bereits in den vergangenen Jahren Lohnverzicht und Mehrarbeit auf sich genommen hätte. Jede Fortführung sei zwar besser als eine Schließung, aber: „Uns geht es aber um die Perspektive, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.“

Vielleicht sollte sich die Firma Cinram das ja noch mal gut überlegen ob sie wirklich die Behinderten kündigt.
Das wird auf jeden Fall in den Medien dafür sorgen das sie noch schlechter da stehen.
Einige werden auf jeden fall die Sache bis zum bitteren ende durch ziehen.

seien wir erlich wo war der denn der Herr Maresch

der hat doch sein kollege Erkens geschickt

erkens so ein Mitläufer

die alle haben ein Teil mitschuld was passiert ist

weil Die IGBCE es zu gelassen hat .

Das stimmt leider genau so wie du es sagst

Schwarz auf weiß habe ich die Unterlagen das freie Stellen für die Logistik ausgeschrieben waren.
Zwar nur bis 2018 aber freie Stelle.
Avos GmbH möchte halt keine Schwerbehinderte und Gleichgestellt haben.Die haben ja auch noch die alten Tarife und besseren Kündigungschutz.
Das wäre ja nicht gut bei der nächsten Entlassungswelle 2018 wenn Warner Home Video den Laden verlässt

ja gut erkannt das sind dinge die man bestimmt darüber gesprochen hat wenn sie das übernehmen

oder einer der Bedingungen

genau so ist es und Schwerbehinderte die schon lange da sind kündigen

und eine Abfindung zahlen wäre zu teuer deswegen sollen die weg