Was könnt ihr tun / was macht der Anwalt, wenn das Integrationsamt auf falschen Zahlen basierend eurer Kündigung zustimmt?

Was könnt ihr tun / was macht der Anwalt, wenn das Integrationsamt auf falschen Zahlen basierend eurer Kündigung zustimmt? :wink:Antwort:

Fachlexikon Integrationsamt


Zur fehlerfaften Entscheidung bzw. zur Kündigungszustimmung basieren auf fehlerhaften Informationen des Arbeitgebers:



Siehe Rechts (!!)

das: “ABC Behinderung & Beruf” (pdf Datei zum herunterladen )

Wenn das Integrationsamt bei der Ermessensausübung von einem unvollständigen oder falschen Sachverhalt ausgeht oder wenn es erhebliche Umstände des Einzelfalles unberücksichtigt lässt, handelt es ermessensfehlerhaft.Die Entscheidung ist dann rechtswidrig und kann durch Einlegung eines Rechtsmittels erfolgreich angefochten werden. (etc pp…)

Allerdings:
Ich empfehle: Ganz einfach vorzeitig den Anwalt einschalten und nicht erst abwarten, bis alles “gelaufen ist”.Damit haben eure Rechtsmittel größere Aussicht auf Erfolg.

Zudem müssen wir nun aktuell davon ausgehen, dass die zuständigen Ämter ausreichend genug auf die frisierten Zahlenwerke der Cinram GmbH hingewiesen worden sind, so dass diese ihre Entscheidung nun nicht mehr Schuldbrefreiend oder leichtfertig treffen können. Insoweit sind alle zuständigen Ämter und Sachbearbeiter auf disee Umstände sorgfältig hingewiesen worden. :smirk:

steht auf Seite 179 !!! im pdf !! :smirk:

Aber zu 100% wurde das Integrationsamt merfach nachweislich informiert

Das habe ich mitbekommen. Ich bestätige dies hiermit!

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Gute Arbeit kann ich da nur sagen.
Ich denke wir werden es brauchen