Sozialauswahl konnte der BR noch nie

Was Hänschen nicht lernt lernt Hans nimmer mehr.
Das Passt

Nun jeder der klar denken kann weiß ganz genau das im Werk1 keine Sozialauswahl statt gefunden hat.
Auch weiß jeder das die angegebenen zahlen von Mitarbeitern ,gekündigten, und sowieso die Angaben der Behinderten und Gleichgestellten nicht stimmen.Hier hat man bestimmt aus versehen auch die Fremdfirma wie die Caritas Behindertenwerkstatt mit einberechnet.Die aber auch nur stundenweise beschäftigt werden.
Auch hat man vergessen das es noch sehr viele befristete Mitarbeiter gibt.Versuchen wir nun mal raus zu finden ob auch noch Leihmitarbeiter beschäftigt sind.Machen wir also mal ne Werksrundfrage.

Die haben natürlich k e i n e Sozialauswahl gemacht.

Man konnte die Schwerbehinderten berücksichtigen oder nicht. Man hat sie aber einfach doch berücksichtigt (um sie zu entlassen) und nicht sehr ethisch gehandelt. Hätte man schon damals besser den faulen Lubberich entlassen, hätte man 150 Leute dafür beschäftigen können.

Es waren und sind Leiharbeiter und Befristete und Caritas-Schwerbehinderte im Zahlenwerk passend für die “Berechnung” mit drin, damit “nach den Entlassungen” auf der "Rechnung noch genügend Schwerbehinderte (angeblich) noch da sind, und damit die 5% “gewahrt werden” ". Man darf anscheinend externe Schwerbehinderte, die für Cinram auch arbeiten zu 50% mit berücksichtigen. Also wenn 100 externe für die Fa. arbeiten, werden 50 in die Rechnung gesetzt als Anteil Schwerbehinderter in der Fa. Cinram. Auf diese Weise kann man bequem die eigentliche Altlast entlassen: nämlich die eigenen Schwerbehinderten.

Soweit ich das weiß, haben die vom Amt genau das auch verstehen müssen, weil das wohl auch angesprochen wurde, aber die sind wohl nicht darauf eingegangen, obwohl das unmissverständlich & erkennbar war.

Das Amt hat aber anscheinend nicht das Interesse auch nicht die gesetzliche Vorgabe, die Richtigkeit der Entlassung zu überprüfen.

Daher sollen ja diejenigen Betroffenen klagen.

Das war der Tenor.

Also: Die Sozialauswahl wurde nicht genügend berücksichtigt, das kann man dem Integrationsamt auf dem

Formular

auf jeden Fall mitteilen.

Und das ist auch ein Punkt für die Klage. Dazu gehört natürlich noch eine ausführliche Erklärung zu allem. Es dürfte also so sein, dass ungerechter Weise, die SBH gekündigt würden, sie aber klagen können, denn das Integrationsamt muss innerhalb der Insolvenz bei Teilschließung die Bewilligung wohl erteilen. Ich weiß, das ist völlig asozial - aber die Insolvenz und die Firma sind es auch. Es kümmert sie nicht. Ihr seht, es wird doch viel weitergeleitet und geredet, so daß alle informiert sind. Auch hierüber.