So: Hier die Retourkutsche gegen den Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus, der die Rückzahlung verweigern möchte:
Tipp: Warten Sie nicht auf Ihr Geld und warten Sie bloß nicht bis der Insvolvenzverwalter mal reagiert (dann bekommen Sie nämlich gar nichts mehr zurück!)
Verlassen Sie sich nicht auf den Insolvenzverwalter!
Deshalb sollten Sie nicht erst auf das Schreiben des Insolvenzverwalters warten, sondern zusätzlich versuchen, Ihr Geld über den Zahlungsdienstleister zurückzuholen.
Hier die Tipps:
Schock am Donnerstag: die ehemalige Air-Berlin-Tochter Niki stellt überraschend den Flugverkehr ein und geht in die Insolvenz. Die geplante Übernahme durch die Lufthansa war am Mittwoch geplatzt. Insgesamt 410.000 Flugtickets wurden ungültig. Rund 40.000 Fluggäste, die schon im Urlaub sind, haben in den kommenden zwei Wochen zunächst keinen Rückflug mehr.
Zuerst hieß es, dass alle, die bei Niki direkt gebucht haben, leer ausgehen würden. Am Donnerstagabend korrigierte der Insolvenzverwalte: „Fast alle Passagiere erhalten den gezahlten Flugpreis zurück oder werden umgebucht“.
Pauschalreisende sind sicher
Falls Sie einen Niki-Flug als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, sind Sie so oder so auf der sicheren Seite. Ihr Veranstalter muss kostenlos einen Ersatzflug organisieren.
Bei einer reinen Flugbuchung, was für mindestens 210.000 Tickets zutrifft, kann der Insolvenzverwalter eine volle Erstattung des Preises aber noch ausschließen. Zum Beispiel falls der Versuch scheitert, schnell einen Käufer für die insolvente Airline zu finden. In der Erklärung vom Donnerstag schränkt der Insolvenzverwalter denn auch ein, die Kunden bekämen „den Reisepreis voraussichtlich voll erstattet“.
Verlassen Sie sich nicht auf den Insolvenzverwalter
Deshalb sollten Sie nicht erst auf das Schreiben des Insolvenzverwalters warten, sondern zusätzlich versuchen, Ihr Geld über den Zahlungsdienstleister zurückzuholen. Voraussetzung ist: Sie haben mit Paypal, Kreditkarte oder per Lastschrift gezahlt.
1. Lastschrift: Sie haben 8 Wochen nach der Abbuchung Zeit, das Geld zurückzuholen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Bank.
2. Kreditkarte: Sie können das sogenannte „Chargeback“ beantragen. Das ist für Fälle gedacht, wo keine Leistung erbracht wurde. Die passenden Formulare finden Sie auf der Website Ihrer Bank. Die Abbuchung von der Karte kann bis zu 540 Tage zurückliegen. Die Reklamationsrichtlinien von Mastercard zum Beispiel sehen ausdrücklich auch Schutz vor Insolvenz vor.
3. Paypal: Der Käuferschutz sieht bei unterbliebener Leistung eine Rückzahlung bis zu 180 Tage nach Vertragsschluss vor.
Das gilt besonders für die, die vor dem 15. August Ihr Ticket bei Niki gebucht haben. Denn für die schloss der Insolvenzverwalter bereits eine Erstattung aus.
Ich wünsche viel Erfolg! Es ist Ihr Geld, nicht das der ABZOCKER !!!