Kürzlich erschienen! Beachtet den freihändigen Verkauf von "3 Grundstücken der FA. Cinram"!

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Cinram GmbH, Veröffentlichung im Insolvenzverfahren
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Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 117/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 4844 eingetragenen Cinram GmbH, Max-Planck-Str. 1-9, 52477 Alsdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Karl Kämper, Welkenrather Str. 82, 52074 Aachen und Herrn Klaus Schramm, Max-Planck-Straße 1-9, 52477 Alsdorf

Geschäftszweig: Herstellung und der Vertrieb, der An- und Verkauf, der Im- und Export und die anderweitige Verwertung von neuen Medien, Tronträgern, Filmen, Bildtonträgern, Videoprodukten u.a.

wird

der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 28.06.2017 hinsichtlich der Tagesordnung wie folgt ergänzt:

Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlung im Sinne des § 160 InsO:

Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens. Dies kann die Veräußerung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens, die Veräußerung unbeweglicher Gegenstände sowie von Beteiligungen der Schuldnerin an anderen Unternehmen betreffen.

Zustimmung zu einer Veräußerung der 100prozentigen Beteiligung der Schuldnerin an der Cinram Germany IT Services Limited zu einem Kaufpreis von jedenfalls EUR 1,00

Zustimmung zu einer Veräußerung der 100prozentigen Beteiligung der Schuldnerin an der Cinovation GmbH zu einem Kaufpreis von jedenfalls EUR 1,00.

Zustimmung zu einer freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin, eingetragen beim
Amtsgericht Aachen, Gemarkung Alsdorf, Blatt 2272,
Amtsgericht Aachen, Gemarkung Alsdorf, Blatt 2921 und
Amtsgericht Aachen, Gemarkung Alsdorf, Blatt 7024

Im übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen und Tagesordnungspunkten im Beschluss vom 28.06.2017.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§

160 Abs.

1 Satz

3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

91 IN 117/17
Amtsgericht Aachen, 23.08.2017

Schuldner: Cinram Gmbh
Insolvenzgericht: Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen: 91 IN 117/17
Handelsregister: Amtsgericht Aachen HRB 4844
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Und wieder werden einige Grundstücke

freihändig verkauft !!!

Wohin fliessen diese Kaufpreise? Kommen sie in die Masse? Laufen die Zahlungen über “Holdings”?

Oder haben sich die Gesellschafter die Grundstücke günstig unter den Nagel gerissen, um sie dann teuer weiter zu verkaufen?

Sagt euren Anwälten einfach Bescheid! (bitte den link nochmals selbst googeln)

Manchmal frag ich mich ob das zitierte auch mal gelesen wird:

Zitat:
Zustimmung zu einer freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin,

Hier ist die Schuldnerin = die Cinram GmbH.
Die Grundstücke gehören mit zur Insolvenzmasse, denn sonst dürfte diese wohl kaum vom Gläubigerausschuß vor Gericht betrachtet werden.

Verkaufserlöse gehen dann auch in die Insolvenzmasse, um die offenen Forderungen zu erfüllen.

Man kann das Misstrauen aller Exmitarbeiter nur allzu gut
verstehen!

Ich würde auch keinem der GF oder BR oder SBV mehr vertrauen. Wirklich KEINEM !

Dann hoffen wir mal, dass die Erlöse in voller Höhe zu Gute getragen werden, und dass keine Dumpingpreise gewährt werden.

Sicherlich wurde ja der allergrößte Batzen Geld längst über die Gewinnabführung der letzten Jahre an die Strohmänner gut verteilt und befinden sich irgendwo im Ausland, nicht wahr? Unter uns: Das war doch alles Beschiss und nur Beschiss. Und ihr habts amtlich verschlafen, ward aber die Knaben, die an der Quelle schliefen und nicht gewacht habt, oder Einwände hattet. Da es zu spät ist, braucht sich keiner zu echauffieren.
_Es wird doch noch schlimmer kommen. Ich stelle die Frage, wie man so einem Krauter überhaupt so eine große Firma verkaufen kann? Der hat doch selbst kaum Geld. Ist das Absicht? Die nächste Insolvenz in der Distribution und anderen Teilwerken?

Viel Spass noch!_

Der Begriff kommt aus der Finanzwelt.

Das Gericht u. der Verwalter haben ihn sich “entliehen” um noch geschmeidiger zu wirken

:relaxed:

Wow!

Aber mir geht das am Hintern vorbei.

… aller guten Dinge sind

Drei !!!

Kann man da noch einsteigen für Kleingeld? Dann mach ich mit… :kissing_smiling_eyes:

Ob die uns auch etwas zu 1 Euro verkaufen?
Ich nehme dann Werk 1 inklusive Maschinenpark für 2 Euro.