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Cinram GmbH, Veröffentlichung im Insolvenzverfahren
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Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 117/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 4844 eingetragenen Cinram GmbH, Max-Planck-Str. 1-9, 52477 Alsdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Karl Kämper, Welkenrather Str. 82, 52074 Aachen und Herrn Klaus Schramm, Max-Planck-Straße 1-9, 52477 Alsdorf
Geschäftszweig: Herstellung und der Vertrieb, der An- und Verkauf, der Im- und Export und die anderweitige Verwertung von neuen Medien, Tronträgern, Filmen, Bildtonträgern, Videoprodukten u.a.
wird
der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 28.06.2017 hinsichtlich der Tagesordnung wie folgt ergänzt:
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlung im Sinne des § 160 InsO:
Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens. Dies kann die Veräußerung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens, die Veräußerung unbeweglicher Gegenstände sowie von Beteiligungen der Schuldnerin an anderen Unternehmen betreffen.
Zustimmung zu einer Veräußerung der 100prozentigen Beteiligung der Schuldnerin an der Cinram Germany IT Services Limited zu einem Kaufpreis von jedenfalls EUR 1,00
Zustimmung zu einer Veräußerung der 100prozentigen Beteiligung der Schuldnerin an der Cinovation GmbH zu einem Kaufpreis von jedenfalls EUR 1,00.
Zustimmung zu einer freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin, eingetragen beim
Amtsgericht Aachen, Gemarkung Alsdorf, Blatt 2272,
Amtsgericht Aachen, Gemarkung Alsdorf, Blatt 2921 und
Amtsgericht Aachen, Gemarkung Alsdorf, Blatt 7024
Im übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen und Tagesordnungspunkten im Beschluss vom 28.06.2017.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§
160 Abs.
1 Satz
3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
91 IN 117/17
Amtsgericht Aachen, 23.08.2017
Schuldner: Cinram Gmbh
Insolvenzgericht: Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen: 91 IN 117/17
Handelsregister: Amtsgericht Aachen HRB 4844
Bundesland Nordrhein-Westfalen