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Kontrolle Berechnung des Anteils Schwerbehinderter
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Cinram hat 850 Mitarbeiter
Davon haben vor der Entlassungswelle 90 Mitarbeiter selbst gekündigt und die Firma bereits verlassen.
329 Mitarbeiter werden gekündigt, davon 31 Schwerbehinderte.
32 externe Schwerbehinderte werden und Subunternehmten /Caritas bei Cinram seit Mitte 2016 beschäftigt.
Externe Schwerbehinderte rechnet der Betriebsrat mit Fakto 0,5 so dass diese mit 16 zu bewerten sind.
Die Rechnung ist einfach:
850
- 90 Eigenkündigungen
-329 Kündigungen durch Cinram (davon 31 Schwerbehinderte)
431 Mitarbeiter verbleiben.
100 X
------ = ----------
431 16
16 x 100 / 431 = 3,7 % Anteil Schwerbehinderter
Somit:
5 % Schwerbehinderter müssen beschäftigt werden in allen Werksteilen.
Cinram kommt nach der Entalssung aber nur auf 3,7 % Anteiliger Schwerbehinderter. Das Gesetz ist nicht gewahrt worden. Cinram müsste 21 Schwerbehinderte mindestens beschäftigen.
Weiter ist zu klären, ob externe Schwerbehinderte in diese Rechnung hineinzurechnen sind. Sollte dies nämlich falsch sein, wären nur 0 % Anteil Schwerbehinderter noch vorhanden.
Ihr konntet in dem Fragebogen eurer Entlassung sozusagen widersprechen. Damit muß der Insolvenzverwalter nämlich beauskunften, ob in den anderen Werken eine Beschäftigungsmöglichkeit für euch besteht.
Da auch die Zahlenwerke sich deutlich unterscheiden, wird der Insolvenzverwalter sich hierzu äußern müssen.
Es ist zudem dann zu prüfen ob die Befristeten und Zeitarbeiter auch noch in diese Rechnung hineingerechnet werden durften. Das wäre nämlich nicht vorstellbar und m.E. nach falsch.
Sobald der %-Anteil nicht gewahrt ist, darf das Amt für Integration / Städtregion die Kündigung nicht absegnen.
Bitte weist eure Anwälte auf dies hier hin.
Hier die Beweise für die von mir genannten Zahlen, die von denen des Insolvenzverwalters differieren:
https://www.eurofound.europa.eu/observatories/emcc/erm/factsheets/cinram-0
Viel Erfolg!