Kontrolle Berechnung des Anteils Schwerbehinderter

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Kontrolle Berechnung des Anteils Schwerbehinderter

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Cinram hat 850 Mitarbeiter
Davon haben vor der Entlassungswelle 90 Mitarbeiter selbst gekündigt und die Firma bereits verlassen.
329 Mitarbeiter werden gekündigt, davon 31 Schwerbehinderte.
32 externe Schwerbehinderte werden und Subunternehmten /Caritas bei Cinram seit Mitte 2016 beschäftigt.

Externe Schwerbehinderte rechnet der Betriebsrat mit Fakto 0,5 so dass diese mit 16 zu bewerten sind.

Die Rechnung ist einfach:

850

  • 90 Eigenkündigungen
    -329 Kündigungen durch Cinram (davon 31 Schwerbehinderte)

431 Mitarbeiter verbleiben.

100 X
------ = ----------
431 16

16 x 100 / 431 = 3,7 % Anteil Schwerbehinderter

Somit:
5 % Schwerbehinderter müssen beschäftigt werden in allen Werksteilen.
Cinram kommt nach der Entalssung aber nur auf 3,7 % Anteiliger Schwerbehinderter. Das Gesetz ist nicht gewahrt worden. Cinram müsste 21 Schwerbehinderte mindestens beschäftigen.

Weiter ist zu klären, ob externe Schwerbehinderte in diese Rechnung hineinzurechnen sind. Sollte dies nämlich falsch sein, wären nur 0 % Anteil Schwerbehinderter noch vorhanden.

Ihr konntet in dem Fragebogen eurer Entlassung sozusagen widersprechen. Damit muß der Insolvenzverwalter nämlich beauskunften, ob in den anderen Werken eine Beschäftigungsmöglichkeit für euch besteht.

Da auch die Zahlenwerke sich deutlich unterscheiden, wird der Insolvenzverwalter sich hierzu äußern müssen.
Es ist zudem dann zu prüfen ob die Befristeten und Zeitarbeiter auch noch in diese Rechnung hineingerechnet werden durften. Das wäre nämlich nicht vorstellbar und m.E. nach falsch.

Sobald der %-Anteil nicht gewahrt ist, darf das Amt für Integration / Städtregion die Kündigung nicht absegnen.
Bitte weist eure Anwälte auf dies hier hin.

Hier die Beweise für die von mir genannten Zahlen, die von denen des Insolvenzverwalters differieren:

https://www.eurofound.europa.eu/observatories/emcc/erm/factsheets/cinram-0

Viel Erfolg!

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Da hast Du Dir viel Mühe gemacht.
Super ! Vielen lieben Dank

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Habe da auch noch was gefunden:

(1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 73 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. Abweichend von Satz 1 haben Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat einen schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 60 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

(3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Die Beschäftigungsverpflichtung ist nicht daran geknüpft, dass der Arbeitgeber über freie Arbeitsplätze verfügt. Die Verpflichtung gilt selbst dann, wenn die Möglichkeit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht gegeben ist.

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Das führt sogar dahin, dass der Insolvenzverwalter genauenstens belegen muss, wie Zeitanteilig die Schwerbehinderten (z.B. externen SBH) in Wirklichkeit zu berücksichtigen sind, da hieraus die Ist-Zahlen berechnet werden. Somit würden die Zahlen in der Praxis dann unterschritten, “wenn nur kurze Verpackungstätigkeiten von wenigen Wochen vorgenommen wurden.”
(Beispiel).

Daher ist es auch höchst ungewöhnlich, mit welchen Zahlen der Insolvenzverwalter aufgewartet hat. Diese zweifel ich in höchstem Maße an und will damit die beiden betroffenen Ämter zum nachdenken bewegen und zur Ausübung ihres Widerspruchsrechtes, sobald sich Unstimmigkeiten ergeben, wie hier.

Danke
Auch diese Sachen habe ich wieder an alle möglichen Mitarbeiter des Integrations Amt weiter geleitet. Schauen wir mal wie die darauf reagieren.

Wunderbar:

Diesmal ergaben die Usereingaben das Wort:

A M T

:grinning:

Allen einen herzlichen Glückwunsch zu dem Zufallstreffer !!

Einige Mitarbeiter fühlen sich schon genervt und haben darum gebeten das man sie nicht mehr anschreibt :joy:
:sunglasses:.
Man soll sich nur an zuständige Personen wenden.
Leider habe ich alle verfügbaren Personen des Integrationsamtes im Verteiler :joy:

Viel hilft viel.:stuck_out_tongue_winking_eye:

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:smile: mein Mitleid hält sich in Grenzen :stuck_out_tongue_winking_eye:

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Hier muss BR und Verwalter noch mal das zählen lernen

Wie bereits befürchtet, interressiert sich das Integrationsamt nicht die Bohne für die offensichtlich falschen Zahlen und Berechnungen.
Auszug aus einem Schreiben des Integrationsamtes an den Insolvenzverwalter:

Allein die Wortwahl :“ich gehe daher davon aus…” macht mich schon sprachlos.

Mal abwarten wie es weiter geht

Hallo zusammen

ja das stimmt genau das gleiche habe ich erlebt im antrag wegen die falschen zahlen

und da steht ich gehe davon aus das 977 und 579 was im antrag steht eingendlich bleiben 650 statt 579

das das es um eigenkündigungen - Renteneintritt und auslaufende verträge ausscheiden …

naja ds alles geht zum anwalt .

Bitte über den Anwalt wiederspruch einlegen.
Im Antrag sollte man aber auch schon vorab das Kreuz bei ich stimme nicht zu machen

Was nutzt es wenn die punkte vergeben werden aber die gesamt punktezahl in der Sozialauswahl überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Somit hat es keine Sozialauswahl gegeben.
Das ist doch der Hauptfehler im System.
Hier ist doch zu erkennen das man sich seiner Behinderten Mitarbeiter entledigen möchte.
Dank BR und Behinderten Vertretung geht das ja super

Das sind halt Beamte beim Integrationsamt.
Die möchten nicht mehr tun als nötig.
Und der einfachste Weg ist der Kündiguñgsanfrage der Firma zustimmen. Da kannst du nur mit Anwalt gegen vorgehen.

Das eigentliche Problem liegt im Gesetz.
Wenn bei Insolvenz eine Listenauswahl getroffen wurde, und diese von den sogenannten Vertretern der Beschäftigten (BR und IG) durch Unterschrift zu Kenntniss genommen wurde, schließt das Integrationsamt, und auch ein Richter von vornherein Unstimmigkeiten aus, wenn sie auch noch so offensichtlich sind, interressiert das niemanden mehr.
Man bekommt immer zur Antwort, das ja die Interessenvertreter den Sachverhalt geprüft und für Richtig befunden haben.

Es ist zum Haare raufen !

Dafür sieht das aber der Rechtsanwalt etwas anders.Die sozialauswahl muss auf grobe Fehler überprüft werden.
Die falschen zahlen sind doch schon ein grober fehler.
Mingers und Kreuzer werden schon etwas dagegen
Zu setzen haben.

ja das stimmt im Gesetz steht das drin das es so ist mehr braucht das Intergrationsamt nicht machen

oder wollen nicht machen die schreiben die machen sich starck für dich dann nichts lufpumpen sind das
alle .

Aber: Das Int.Amat kennt doch wohl diese “Gefällikeitsberechungen” die Cinram völli willkürlich aufgestelltt hat. Somit kann das Amt auch nicht mehr einfach die Unterschrift geben. Das Amt ist informiert, und würde sich einer großen Blöße geben, wenn es willkürliche Entlassungen abzeichnet. Und als Gerichtssache macht sich das auch nicht gut für das Amt, in dem Fall kann man es sicher auch verklagen und Schadenersatz fordern. Davon abgesehen auch die Firma Cinram, die die falschen Zahlen mit allen “Amts und Würdenträgern” (GF, BR,SBV, IGBCE) abgezeichnet hat.

Das ergibt einen schönen öffentlichen Skandal! Da müssten sie schon sehr hohes Schweigegeld an euch bezahlen, damit Stillschweigen gewahrt wird.

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Genau so sehe ich das auch.
Wir können Cinram dank des www noch ganz schön zu schaffen machen

wie kommt ihr darauf das caritas seit 2016 bei cinram beschäftigt ist .

die sind schon seit 2013 da gewesen es sei denn die haben die mal gekündigt.??