Kollege Konrad informiert! Die Zahlen von Kebekus sind falsch!

Danke für die Bestätigung unserer Ansicht lieber Konrad!

Daher hat sich das Int.Amt wohl auch nicht mehr bei den Betroffenen gemeldet, da es unzulässig wäre einen falschen Bescheid zu erstellen, der aus unrichtigen Zahlenwerken besteht.

Allerdings ist das ein grosser Hammer: Denn BR und SBV haben die Zahlen alle unterschrieben!!!

Das ist doch schon lange bekannt und das Integrationsamt wurde darüber auch mehrfach informiert.
Wiederspruch wurde eingelegt.
Auch die Anwälte wurden informiert ja sogar die IGBCE und viele Medien wurden darüber informiert.
Auch die Ak Gewerkschaftsfreunde habe ich in dieses Forum zu diesen und anderen Themen eingeladen.
Natürlich haben BR und SBV das ganze abgesegnet.
Im Gegenzug werden ihnen jetzt die Stellen zu geschoben.
Schön das Kollege Konrad sich wehrt und informiert.

Was wir von dem BR und SBV halten wissen hier ja alle.

Aber es ist sicherlich gut, dass die Befürchtung über das manipulierte Zahlenwerk von weiteren Mitarbeitern/ Anwälten besätigt wird - auch für den Effekt nach aussen hin. Ein Fingerzeig auf Cinram, das unlautere Methoden anwendet, um Menschen loszuwerden.

Ja, es war ja sofort aufgefallen, was die da vor einigen Wochen mit allen versucht haben.

Aber der Hinweis schadet trotzdem nichts, im Gegenteil.

Fakt ist, eine Kündigung wäre Rechtsunwirksam mit falschem Zahlenwerk und die Frist ist auch überschritten !

es ist nicht nur das sondern die art und weise wie der Termin war am 12.07.2017 um 13;00uhr

Kollege Udo hatte direkt gefragt wie kommen die an die zahen 977 Mit. den haben die abgewürgt beim Gespräch.
keine einsicht in die liste von den schwerbehinderten da haben die sich auch geweigert BR bis heute .

Ja der BR und SBV hätten alles getan für die Schwerbehinderten wenn Cinram 32 Schwerbehinderte beschäftigen kann warum nicht die Kündigen und Feste mitarbeiter den Arbeitsplatz anbieten ??? wenn man das alles liest 5 Jahres plan jetzt 2ml saniert von steuergelder die ganzen Kündigungen

2013 -2017 1200 mitarbeiter dann auf 850 ausgenommen Befristete man will auf 430 Mitarbeiter runter gehen

unterlagen die Raus gekommen sind Steuerrückzahlungen Stadt Alsdorf an cinram Politiker sind angeschrieben worden es sind viele dinge offen und keiner meldet sich .

das alles sollten auch überprüft werden

wenn man Gekündigte im Antrag drin lässt ist die Mitarbeiterzahl falsch also nicht 977mitarb.

dann hätte man die raus nehmen müssen wenn man bei den Schwerbehinderten noch die Caritas mit rechennt 32

dann kommt man auf 64 Schwerbehinderten 32 feste Schwerbehinderte sollen gekündigt werden bleiben 31 von Caritas oder .

wer sagt denn das die Caritas seit mitte Juni bei cinram ist 2016 ??

die waren doch schon 2013 da ?

Cinram hat 850 Mitarbeiter
Davon haben vor der Entlassungswelle 90 Mitarbeiter selbst gekündigt und die Firma bereits verlassen.
329 Mitarbeiter werden gekündigt, davon 31 Schwerbehinderte.
32 externe Schwerbehinderte werden und Subunternehmten /Caritas bei Cinram seit Mitte 2016 beschäftigt.

Externe Schwerbehinderte rechnet der Betriebsrat mit Fakto 0,5 so dass diese mit 16 zu bewerten sind.

Die Rechnung ist einfach:
850

  • 90 Eigenkündigungen
    -329 Kündigungen durch Cinram (davon 31 Schwerbehinderte)

431 Mitarbeiter verbleiben.
100 X
------ = ----------
431 16

16 x 100 / 431 = 3,7 % Anteil Schwerbehinderter

Somit:
5 % Schwerbehinderter müssen beschäftigt werden in allen Werksteilen.
Cinram kommt nach der Entalssung aber nur auf 3,7 % Anteiliger Schwerbehinderter. Das Gesetz ist nicht gewahrt worden. Cinram müsste 21 Schwerbehinderte mindestens beschäftigen.

Weiter ist zu klären, ob externe Schwerbehinderte in diese Rechnung hineinzurechnen sind. Sollte dies nämlich falsch sein, wären nur 0 % Anteil Schwerbehinderter noch vorhanden.

Ihr konntet in dem Fragebogen eurer Entlassung sozusagen widersprechen. Damit muß der Insolvenzverwalter nämlich beauskunften, ob in den anderen Werken eine Beschäftigungsmöglichkeit für euch besteht.

Da auch die Zahlenwerke sich deutlich unterscheiden, wird der Insolvenzverwalter sich hierzu äußern müssen.
Es ist zudem dann zu prüfen ob die Befristeten und Zeitarbeiter auch noch in diese Rechnung hineingerechnet werden durften. Das wäre nämlich nicht vorstellbar und m.E. nach falsch.

Sobald der %-Anteil nicht gewahrt ist, darf das Amt für Integration / Städtregion die Kündigung nicht absegnen.
Bitte weist eure Anwälte auf dies hier hin.

Hier die Beweise für die von mir genannten Zahlen, die von denen des Insolvenzverwalters differieren:

aachener-zeitung.de2

Jobs für behinderte Menschen gesucht

Fredi Gärtner weiß, was viele der Menschen mit Behinderung, die in einer der acht Werkstätten der Caritas in der Städteregion arbeiten, sich wünschen: Sie möchten am liebsten in einem Betrieb auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt arbeiten.
https://www.eurofound.europa

es ist komisch dasman Caritas Mite juni 2016 wierer reinholt

und dann Feste schwerbehinderte Kündigt ?

hallo anonymous4 ich lese das man beim Anwalt war und im Internet

viel darüber gelesen hat dass der Antrag, der ans Integrationsamt ging, fehlerhaft ist und somit als nicht gültig anzusehen ist.
aber das haben andere ja auch geschrieben das wäre ja auch Bestätigungen oder

sonst steht da nichts von bestätigung vom anwlt gericht ???

Bestätigungen sind wenn Mitarbeiter zum Anawlt gehen und dagegen klagen und es sind ja einige beim anwalt des wegen zu klagen aber was dabei raus gekommen ist noch offen.