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Cinram: Erfolgreiche Klage gegen das Finanzamt
Von: Karl Stüber
Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2014, 15:54 Uhr
Alsdorf. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt ist stinksauer. Es geht um die 17,7 Millionen Euro an Gewerbesteuer inklusive Zinsen, welche die Stadt nun bis Ende des Monats an ein Unternehmen – die Rede ist von Cinram, Hersteller von Ton- und Bildträgern sowie Logistikunternehmen – zurückzuzahlen hat.

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Erfolgreiche Klage: Das Alsdorfer Unternehmen Cinram bekommt 17,7 Millionen Euro Gewerbesteuer erstattet. Foto: Karl Stüber
Dabei geht es um Gewerbesteuer aus den Jahren 2003 bis 2006. Wie Bürgermeister Alfred Sonders auf Nachfrage unserer Zeitung sagte, liege der Rückzahlungsverpflichtung ein Gerichtsbeschluss zugrunde, an dem nicht mehr zu rütteln sein.

Die Union kritisiert einerseits die Art des Bekanntwerdens dieser für die Kommune katastrophalen Nachricht, andererseits fehlt den Christdemokraten der Glaube daran, dass dies für die Stadt unerwartet gekommen ist. „Unserer Heimatstadt droht der finanzielle Kollaps. Öffentlichkeit und Stadtrat werden darüber vom Bürgermeister nur am Rande informiert“, zürnt Franz Brandt, CDU-Fraktionsvorsitzender. So wurde durch eine Online-Meldung unseres Medienhauses am Dienstagabend bekannt, dass die Stadt Alsdorf einen zweistelligen Millionenbetrag an Gewerbesteuer an ein Unternehmen zurückzahlen muss. „Alsdorf droht damit der Nothaushalt“, befürchtet Brandt.

Am Dienstagnachmittag hatte der Bürgermeister die Vorsitzenden der Ratsfraktionen zu einem Informationsgespräch geladen. Dabei habe laut Brandt der Bürgermeister um Vertraulichkeit gebeten, um die Öffentlichkeit durch eine umfassende Pressemitteilung informieren zu können.

CDU sauer über das Geschehen

Wenige Stunden später wurde dies jedoch auf einer Stadtverbandsversammlung der SPD bekanntgegeben. Scharf kritisiert Brandt diesen Vertrauensbruch und die gesamte Art der Informationspolitik: „Diese Situation ist für Alsdorf sehr ernst. Das bisherige Vorgehen des Bürgermeisters hilft nicht bei der Aufklärung, sondern führt nur dazu, dass die Menschen sehr verunsichert sind. Jetzt müssen alle Fakten auf den Tisch, damit wir politische Lösungen überlegen können.“

Deshalb hat die CDU-Fraktion an den Bürgermeister einen Fragenkatalog geschickt mit der Bitte, diesen zeitnah, ausführlich und schriftlich zu beantworten und seine Antworten allen Fraktionen zur Verfügung zu stellen. CDU-Stadtverbandsvorsitzender und Ratsmitglied Dieter Lothmann sagte: „Die neue Legislaturperiode hat gerade erst begonnen und schon haben wir in Alsdorf eine radikal andere Haushaltssituation. Seit wann weiß der Bürgermeister darüber Bescheid?“

Da werden CDU und Öffentlichkeit auf die wichtigsten Antworten nicht lange warten müssen: Wusste die Stadtverwaltung, was auf Alsdorf zukommt? Rechtsassessor Hans-Peter Hermanns, von unserer Zeitung dazu befragt, antwortete mit einem klaren Nein. Die Stadt war gar nicht beteiligt. Wie jetzt erst klar wurde, handelte es sich bei dem Verfahren um eine Klage des Unternehmens gegen Bescheide des Finanzamtes Aachen in Sachen Gewerbesteuer vor dem Finanzgericht. Die Stadt war weder Kläger noch Beklagter und wurde auch nicht hinzugezogen, noch nicht einmal informiert. Dies sei auf die einzuhaltende Wahrung des Steuergeheimnisses zurückzuführen.

Auf Grund der Entscheidung des Finanzgerichts habe das Finanzamt Aachen der Stadt Alsdorf einen neu gefassten Bescheid für den in Rede stehenden Zeitraum der Gewerbesteuern zugestellt, der im Prinzip die Entscheidung des Finanzgerichts eins zu eins umgesetzt habe. Dieses Schreiben sei deutlich nach der Kommunalwahl bei der Stadt eingegangen. Hermanns stellte klar: „Der Bürgermeister wusste am Wahltag nichts davon!“ Das sei auch nicht zu erahnen gewesen.

Warum werden nun die 17,7 Millionen Euro auf einen Schlag zurückgezahlt? „Alles andere wäre unter den gegebenen Umständen noch schlimmer“, sagte Hermanns. Grund: Bei Stundung bzw. Ratenzahlung würden weitere Zinsen anfallen.

Warum ist an dem Urteil nicht mehr zu rütteln? Dazu wollte sich das Finanzamt Aachen auf Anfrage mit Blick auf das Steuergeheimnis nicht äußern. So darf spekuliert werden, ob eine Berufung gar nicht zugelassen wurde oder das Finanzamt angesichts schlagender und die Steuern nachträglich mindernder Argumente des Unternehmens die entsprechende Frist schlicht verstreichen ließ.

Mit großem Interesse hat sich der IGBCE-Bezirkssekretär Manfred Maresch über den Vorgang von unserer Redaktion informieren lassen. Er wolle jetzt seitens der Gewerkschaft – unter Einbeziehung auch der Kollegen des Betriebsrats von Cinram – über Konsequenzen nachdenken. Seit Anfang 2013 werden den Kollegen bei Cinram erhebliche finanzielle Einbußen abverlangt, damit sich das Unternehmen auf dem Markt behaupten kann. Nun fließen dem Haus unverhofft Millionen Euro zu.

Sollten hiervor die Mitarbeiter nicht auch profitieren? Sollte das Geld besser in das Tilgen von Verpflichtungen gesteckt werden? Fragen, die zu beantworten sind, bevor das Geld einfach an die Konzernzentrale in Kanada weitergeleitet wird.