Gerichtliche Prüfung ob Betriebsübergang bei Air Berlin vorliegt

Ggfs. vergleichbar mit unserer Situation (Thema: Lieg Betriebsübergang vor? und :“Erfolgt Beschäftigung zu den alten Konditionen?”)

Wenn man das so liest, dann hätte dieses Urteil ja noch nicht einmal vor der Überprüfung, ob ein Betriebsübergang im rechtlichen Sinne vorliegt, gefällt werden dürfen. Da hat dann irgend so ein Richter sich selbst profilieren wollen.
Denn es ist mitnichten darüber entschieden, ob der Betriebsübergang vorliegt. Also: Ein unkontrollierter verfrühter Schnellschuss. Der Air Berlin-Pilot kann damit in Berufung gehen, das sollte im Urteil sogar drin stehen.

Im Prinzip ist es so ähnlich wie bei Cinram, wobei man den Austausch gegen die billigen Arbeitnehmer forciert und vornimmt.

Der Pilot soll bei einer Tochtergesellschaft für die Hälfte arbeiten. Fast dasselbe im Prinzip.

Na ja: Ist ja auch aus dem Hause Kebekus, was soll dann schon den Unterschied machen? Wahrscheinlich war der Richter mit Kebekus befreundet, und hat ein Gefälligkeitsurteil gefällt, wogegen der Pilot Berufung einlegen sollte. Man kann daran fühlen, dass es eine Täuschung ist.

Und auf diese Weise entsteht: Ein Kartell = die Lufthansa, die die Preis gravierend steigen lässt aktuell!!! :wink:

Bei Cinram ist es Technicolour und Sony, die nun die Preis allein unter sich ausmachen = Es wird wohl diesen Sinn gehabt haben, die Preise von Cinram an die Konkurrenz zu verraten ! Nähheres sollte wohl Herr Lubberich wissen.
Nur so konnten die Kunden kündigen und sind zur Konkurrenz gegangen die ihrerseits das Kartell bildeten unter Umgehung der Staatlichen Kontrolle. :kissing_smiling_eyes:

Siehste, das prüft Mingers und Kreuzer sogar bei Air Berlin.
Bei Cinram ist das auch so gemacht worden

Eine Betrugsfirma!!

4.3.1.3 Betriebsübergang
Auch bei einem Betriebsübergang sind die Voraussetzungen für eine Betriebsstilllegung im Sinne von § 89 Absatz 1 Satz 1 SGB IX nicht erfüllt. Nach § 613a BGB
tritt der neue Betriebsinhaber in die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Zur Entlassung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers muss er die Zustimmung des Integrationsamtes gemäß § 85 SGB IX einholen; § 89 Absatz 1 SGB IX findet insoweit keine Anwendung, da sich eine
Betriebsstilllegung und ein Betriebsübergang nach § 613a BGB gegenseitig ausschließen (BAG vom 16. Mai 2002 – 8 AZR 319/01, NZA 2003, Seiten 93, 96).
Auch ist die Veräußerung des Betriebes oder von Betriebsteilen keine „Betriebseinstellung“ im Sinne von § 89 Absatz 1 SGB IX, wenn der Betrieb oder Betriebsteil alsbald vom Erwerber fortgeführt wird (BAG vom 23. April 1980 – 5 AZR
49/78, BAGE 33, Seite 94).
Ist streitig, ob ein Betrieb stillgelegt werden wird oder ob ein Betriebsübergang
erfolgen soll beziehungsweise erfolgt ist, darf das Integrationsamt die Zustimmung nicht mit der Begründung verweigern, der Betrieb sei auf einen anderen
Inhaber übergegangen. Zwar muss das Integrationsamt im Rahmen der Prüfung
des Tatbestandsmerkmals „Betriebsschließung“ als negatives Merkmal auch prü-
fen, ob nicht ein Betriebsübergang vorliegt. Nach der Rechtsprechung können
aber nur die Arbeitsgerichte verbindlich feststellen, ob ein Betrieb auf einen anderen Inhaber gemäß § 613a BGB übergegangen ist (OVG Münster vom 21. März
2000, 22 A 5137/99, NZA-RR 2000, Seite 406). Daher hat das Integrationsamt
dann, wenn der Betriebsübergang streitig ist, die Zustimmung zu erteilen.
§ 613a Absatz 4 Satz 1 BGB verbietet ausdrücklich eine arbeitgeberseitige Kündigung „wegen des Übergangs eines Betriebs oder Betriebsteils“. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes liegt eine solche betriebsübergangsbedingte Kündigung immer schon dann vor, wenn das Motiv der Kündigung
wesentlich durch den Betriebsübergang bedingt ist. Letzteres ist immer schon
dann der Fall, wenn es nicht neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund
gibt, der aus sich heraus die Kündigung rechtfertigt, sodass sich der Betriebsübergang lediglich als äußerer Anlass für die Kündigung, nicht jedoch als tragender
Grund darstellt (BAG vom 29. Juni 2000 – 8 ABR 44/99, NZA 2000, Seite 1180).
Umsetzungsklausel
Veräußerung
Kündigungsverbot51
4.3.1.4 Insolvenz
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens braucht nicht notwendigerweise eine
Betriebsstilllegung verbunden zu sein. Der Betrieb kann durch den Insolvenzverwalter fortgeführt werden.
Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, soll das Integrationsamt unter den in
§ 89 Absatz 3 SGB IX aufgeführten Voraussetzungen die Zustimmung zur Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers erteilen (vergleiche dazu BAG vom
15. November 2012 – 8 AZR 827/11 sowie Kuhlmann, br 2000, Seite 159 folgende). Das Integrationsamt soll danach die Zustimmung erteilen, wenn

  1. der schwerbehinderte Mensch in einem Interessenausgleich namentlich als einer der zu entlassenden Arbeitnehmer bezeichnet wird (§ 125 der Insolvenzordnung (InsO)),
  2. die Schwerbehindertenvertretung beim Zustandekommen des Interessenausgleichs gemäß § 95 Absatz 2 SGB IX beteiligt worden ist,
  3. der Anteil, der nach dem Interessenausgleich zu entlassenden schwerbehinderten Menschen an der Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen
    nicht größer ist als der Anteil der zu entlassenden übrigen Arbeitnehmer an der
    Zahl der beschäftigten übrigen Arbeitnehmer und
  4. die Gesamtzahl der schwerbehinderten Menschen, die nach dem Interessenausgleich bei dem Arbeitgeber verbleiben sollen, zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX ausreicht.

Da kann ich nur sagen das ist ein Kartell wenn D. Lubberich

und andere nach Sonny gehen und Vor her EDC Platt machen und dann Cinram Alsdorf

und In Frankreich usw dann regieren die Zwei Firmen den Preis und die anderen verdienen

mit das war alles gewollt ich hoffe das Gericht Prüft sie alle und dann sollten die sich den Cinram Holding Vornehmen

wie viel Geld der Staat verliert dadurch mit diesem Geld kann man schon Kitas , Altenpfleger , Rente Abfindungen , usw. usw .

Das denkt tatsächlich jeder, dass Lubberich der Verräter ist, die Kartellbildung mit Sony möglich gemacht hat, und dass der Schramm der Säulenheilige ist, der angeblich als GF die Firma retten sollte, mit dem Auftrag sie zu Grunde zu richten. Unterlagen über den Niedergang hat Schramm dem Betriebsrat schon vor Jahren in die Post gesteckt. Der Vorsitzende wusste also, was kommen wird. Und wenn er es bestreitet sagt er nicht die Wahrheit.
Aber das war schon immer dasselbe mit dem BR

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Ja so und nicht anders kennen wir den Betriebsrat von Cinram.
Übrigens Mingers und Kreuzer liegen auch diese Unterlagen vor.
Wir müssen nun Mingers und Kreuzer darauf hinweisen das es vieleicht nicht original von Kebekus unterschrieben wurde

Falls der Betriebsübergang herauskommt, hat der GF von AVos die klagenden Mitarbeiter zu nehmen oder abzufinden…

Das ist sein Risiko, darüber wird er sich im Klaren sein. Wahrscheinlich bezahlt dann Cinram wieder für ihn…

Ich frage mich, was man überhaupt je von dem Betriebsrat Cinram hatte. Der war grottenschlecht und verfilzt!
Wie kann man nur z.B. 20 Jahre so ein stinkfaules Leben führen, und dann auch noch seine Kollegen verraten, wo es nur geht?!

wenn die Frau vor Heffels geblieben wäre, wäre uns es besser gegangen

aber wenn Arbeits Kollegen nicht im Puzzle passen der GF BR

dann schaut man das man die los wird wie manch andere Kollegen die

aus Krankheit aufhören mussten .

Hanna Simons: Die hatte Herz und Verstand. Die jetzigen sind nur Speichellecker übelster Sorte.

genau die Hanna Simons die haben die auch fertig gemacht

dann kam j, Heffels Speichellecker das war unser Untergang

Der Josef hat doch alle seine guten Vorsätze direkt innerhalb von 3 Monaten alle unter den Teppich gekehrt, und nur noch den Theaterschauspieler gegeben. Der hätte besser in einem Gesangsverein den Bass gesungen, statt die Leute am Mikrofon zu verarschen.
Aufgrund der Vernetzungen in der GmbH / aufsichtsrat wusste auch er, dass die Firma Millionengewinne einfährt, und die Einsparmassnahmen völlig erstunken und erlogen waren. Diese waren völlig unnötig und dienten dazu,
die Millionen aus der Belegschaft heraus zu melken.
Aber anscheinend habe sie alle hinter einer tiefschwarzen Sonnenbrille in ihrem stillen BR-Kämmerlein geschlafen. :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
Dabei ist doch alles über die rote Strippe gelaufen. :rofl::heart_eyes:
Im Krieg sind die Generäle auch immer die feigen hinter der Front, die alle vorn verheizen. Dito mit unserem BR!

Wenn der Betriebsübergang erwiesen ist, muss der AVOS GF uns alle zurücknehmen! :kissing:
So ist es:

Nettes Risiko für ihn!
Was zahlt ihm Cinram denn dafür???

wenn ein Kollege von Cinram der Firma Avos 2017die einzige Firma ist die für Cinram

die Aufträge verpackt für handverpackung und Herr Lubberrich ihn kennt und die Anderen GF auch

kann ich das an einer hand abzählen das es mit Avos geplant war und auch der Kollege immer noch da ist

sonst wäre er auch weck wie seine Kollegen Last den Kollge M.F doch Aussagen

dann habt ihr die Warheit .

Da muss ich dir recht geben.
Der kleine Elektriker Heffels
Allen nach dem Mund geredet.
Für sich hat er das beste raus geholt