Der Denkfehler des BR/SBV
Weil der BR/SBV glaubte, er sei selbst nun gerettet, hat er seine Zustimmung zuvor zu den Sozialplänen gegeben, obwohl er die Schliessung hätte förmlich ablehnen können. Damit tat er das Gegenteil von dem, was er rechtlich tun durfte: Ablehnen!
Hierdurch hat die GF und der Verwalter die erhoffte Zustimmung erhalten. Wobei es für die Zukunft anderer Werke keine weiteren Garantien gibt, und auch der BR/SBV nun schnell entsorgt werden können.
Dem Verkauf der anderen Werke/ Gebäude/Grundstücke “lastenfrei ohne Personal” steht nun der Weg völlig offen. Auch der BR/SBV sind in dem Fall damit nun überflüssig geworden, und haben zuvor der GF/Verwalter einen Dienst in seinem Sinne getan. Sie haben selbst mit der Hoffnung gespielt, dann selbst als BR “sicher zu sein”, sind es aber gar nicht. Denn eine illegale Vereinbarung hätte nie vor einem Gericht bestand und wäre nicht einklagbar. Nach dem Motto: “Wenn du mir hilfst dieses Werk Abschussreif zu machen, kannst du drüben im anderen Werk weiter arbeiten…”
Das wird der GF (der ja im übrigen auch wieder geht…) keinem wirklich garantieren, sondern “diese Dummheit
und die Unterschriften unter dem Sozialplan etc. ausnutzen”. Er hat ja nun was er wollte. Insofern ist die Handlung des BR reine Dummheit gewesen auch in diesem Fall. Er kann nun umgangen und entlassen
werden. Das Tempo bestimmt nicht er und er kann es auch nicht verhindern. Eigentlich ist es ein Thema
“aus der Wirtschaftskriminalität”. Den “Masterplan” kennt der BR doch nicht wirklich. Er fungiert als reine Marionette, und macht “ohne Überlegung alles mit”, um sich selbst “vermeintlich zu retten”. Nach der kompletten Abwicklung sehen wir uns alle auf der Straße wieder - auch die “vermeintlich Schlauen”…die der GF & Insolvenzverwalter an der Nase herumgeführt hat. Da ist sie dann wieder: Die Frage nach dem berühmten Tellerrand - über den so manche Menschen nicht drüber schauen können. Sie sehen nicht, was der andere wirklich vor hat, bis es auf einmal zu spät ist.