Darlegungs- und Beweislast zur Sozialauswahl!

Man benötigt alle Gründe des Arbeitgebers/ bzw. des Insolvenzverwalters, die zur jeweiligen Entlassung geführt haben, d.h. die Darlegung, wie man die Sozialauswahl für den Gekündigten vorgenommen hat, so daß eure Anwälte den Kebekus schriftlich zur Auskunftserteilung auffordern müssen (falls nicht bereits geschehen).

Das wäre dann rechtlich für euch ausreichend, um den Prozess zu gewinnen. Je nach Antwort, kann man drauf reagieren.

Der Anwalt bräuchte aber bestimmt auch die Namen der 25 zeugen die gehört haben was Heike Strud gesagt hat.
Okt die beiden vom Integrationsamt waren ja auch zeugen.

Die Namen bekommen wir ohne Probleme zusammen. Wenn man schon selber 5 oder 6 Namen hat ist das mehr als BR/SBV. Aber die Zeugen werden die Liste dann ergänzen so dass wir die 25 zusammen
bekommen. Es existiert auch noch die Liste dazu. (vom Amt). Auf die Beamten würde ich mich natürlich nicht sonderlich verlassen, obwohl sie Zeugen sind - die werden sich wohl dumm stellen.
Ich würde die Gründe jedenfalls aus Beweisgründen mir schriftlich geben lassen, dann kann keiner was anderes behaupten und lügen (das übliche beim BR& GF) :joy:

Ich gehe immer davon aus, was mir hilft es dem Gericht schriftlich zu beweisen. Das tue ich alles.