Betriebsübergang nach BGB 613 a

Falls o.g. kommt:

Betriebsübergang? Kündigungsschutz!
Wird gekündigt, obwohl eine andere Organisation das Unternehmen fortführt, kann ein Betriebsübergang vorliegen. Auch ohne neuen Arbeitsvertrag gilt der bisherige Vertrag beim neuen Chef weiter. Zur Not muss man sich dort (erfolgreich) einklagen. Auch die Kündigung vom Ex-Chef ist dann (eigentlich) unwirksam, zur Fristwahrung muss man aber in der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage erheben, sonst ist die Chance vertan!

1 Like

Ja!

Da scheint aktuell die Katze im Sack zu sein…

Die wollen jetzt schnellstmöglich das leere Werk verkaufen.

Eine Tote Katze im Sack

Bei diesem Vorgehen ist der Schluss der anderen Sparten nur eine ganz kurze Frage der Zeit.

Die Übernahme durch YuuZoo

wird eine brandheiße Sache, denn die Geschäftspraktiken von denen sind Gemeingefährlich.

Hierüber gibt es einen Thread und diverse Internetberichte aus Zeitungen.

Cinram war ein Waisenknabe gegen YuuZoo

Die sind 10 Mal schlimmer. Da hat man sich den nächsten Scheiß ausgesucht. Noch tiefer hineintappen konnte man nicht. Hauptsache: die Firma wird verramscht. Und wenn es der Teufel ist, ist das egal.

Das könnte noch passieren