Avos Media GmbH Alsdorf

Da ja einige Kündigungen seitens Kebekus bei Gericht als unwirksam geurteilt wurden ist nicht viel passiert.
Nun geht es zum Landesgericht nach Köln.
Da Kebekus und Co in Berufung gegangen sind.
Da in den Urteilen aber steht das man bis zum rechtsgültigen Abschluss der verfahren die Mitarbeiter beschäftigen muss kann man natürlich auf sein recht bestehen und ein Vollstreckungsverfahren erwirken.
Soweit man aber gehört hat weigert sich Avos die Mitarbeiter einzustellen.
Es sieht wohl für Avos selbst nicht gut aus .
dann wird es wohl bald bei Avos selbst Kündigungen hageln.
Bei diesem Betriebsrat ist das ja kein Problem.
Wir kennen ihn ja diesen Betriebsrat