Auswahl des Insolvenzverwalters: Vorauswahl, Bestellung, V ersagung, Vorschlagsrecht , Rechtsmittel

  1. Die Auswahlentscheidung des Richters unterliegt jedoch der Bindung an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG). Maßgebend ist vorliegend der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Das Verbot einer willkürlichen Ungleichbehandlung begründet bei Einräumung von Ermessen eine Verpflichtung zu dessen sachgerechter Ausübung.

Die Gläubiger können nach § 57 Satz 1 InsO in der ersten Gläubigerversammlung, die auf die Bestellung des Insolvenzverwalters folgt, eine andere Person zum Insolvenzverwalter wählen. Hierfür ist gemäß § 57 Satz 2 InsO sowohl eine Mehrheit der abstimmenden Gläubiger als auch mehr als die Hälfte der Summe der Forderungsbeträge der abstimmenden Gläubiger erforderlich. Das Gericht kann die Bestellung des Gewählten nur versagen, wenn dieser für die Übernahme des Amtes nicht geeignet ist (§ 57 Satz 3 InsO). Die Ablehnung der Bestellung des Gewählten kann jeder Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde anfechten (§ 57 Satz 4 InsO).

Also:
Es ist schon seit Monaten alles im Gang, so dass es für eine plötzliche Änderung zu spät sein dürfte.
Ausserdem könnten sich die Gläubiger abgesprochen haben, und den Kebekus behalten wollen, weil
sie alle irgendwo von dieser abgesprochenen Sache profitieren.

Der erste Weg ist einfach der eigene Anwalt, dem die Finanzverschiebung /Rückstellungen anhand des
Zeitungsartikels darzulegen. Die Story mit der Holding aufzeigen (das Konstrukt).

Dann muss der eigene Anwalt reagieren.
Teile ihm es mit.
Und nicht lange warten!!!

Es kann so sein, dass Schramm, Kämper die Kohle haben übertragen lassen, oder das das vorbereitend schon längere Zeit so gemacht wurde. Jedenfalls darf es so nicht sein - den einen Teil der Menschen billig abzuspeisen und in den Arsch treten, und die anderen voller Zucker pusten und reich machen, weil sie alle mitgemacht haben bei dem Betrug.

Wie gesagt: Eigener Anwalt - es nutzt doch nichts ob du dich beschwerst, auch wenn du es gut meinst, gehe immer gemeinsam mit deinem Anwalt vor. Besprech das mit ihm. Hab ich auch so gemacht, so daß alles geklärt wird. Cinram kommt nicht davon, auch kein Geschäftsführer oder AT, was weiß ich.

Falls du es aber der AN, Frontal 21 mitteilst ist das eine andere gute Sache, damit die halt auch nachforschen.

Hab ich alles dem Anwalt übergeben. Der prüft das alles nach und stellt die erforderlichen Anträge.
Das weiß doch wohl auch das Gericht, das Cinram lügt. War das bei Cinram jemals schon anders gewesen? Nein!

hab ich ihn schon abgegeben

Das wird schon auffallen bzw. schon aufgefallen sein :wink: Falls die allemale nicht zusammen rumkungeln, dann ist der eigene Anwalt verpflichtet, der Sache nachzugehen. Da werden Gutachter bestellt, Zeugen vernommen. Der Richter kann sich das auch nicht so einfach machen. Ich hoffe einfach, dass auch der/die Richter(in) nichts mit der Sache irgendwie zu tun hat (also das abdeckt) und das es ehrlich geprüft wird. Das würde ohnehin von dritter Seite der Staatsanwaltschaft/Betrugsdezernat aufgenommen werden. Und da ja der Staat auch betrogen wurde, sollten die Protagonisten mit Verfahren rechnen. Das kann vielleicht zwischen 2 u. 6 Monaten dauern bis das alles richtig läuft, kann aber auch sofort beginnen, davon gehe ich aus. Da wird wahrscheinlich noch die Scheiße bis zur Decke stinken, bei allen Mitwirkenden!

"Ruhe vor dem Sturm" ist es momentan.

Sollten die alle unter einer Decke stecken (weiss man ja nicht), dann sollen sie glücklich werden mit dem betrügerisch erworbenen Geld; es gibt einen Gott, der sorgt schon für Gerechtigkeit, das brauche ich selber
nicht. Wir haben ja alles getan, damit bin ich sehr zufrieden. Es ist alles herausgekommen und kann beginnen.
Das Cinram-Theater hat damit ein endgültiges Ende, ob sie sich herauswinden wollen, oder nicht. Sie sind alle dran. Das ist ok für mich.