Abfindung? Eine Übersicht: (gilt auch bei Schwangeren!)

Abfindung
Eine Abfindung gibt es per Gerichtsurteil grundsätzlich nicht - dafür muss man vorher einen Vergleich schließen. Auch wenn es nervlich für gekündigte Mitarbeiter schwer fällt: Die Zeit spielt gegen den Arbeitgeber. Wer die Nerven behält, die Drohung “dann komme ich wieder zurück und arbeite weiter” erfolgreich durchhält und viele Fehler der Kündigung kritisiert, kann meist eine hohe Abfindung herausschlagen. Je länger der Gerichtsprozess dauert, umso mehr steigt das Kostenrisiko des Ex-Chefs. Wirtschaftlich denkende Unternehmen zahlen dann lieber eine Abfindung. Die Abfindung ist völlig frei zu verhandeln. Als Faustformel gilt: Bruttomonatsgehalt mal Jahre der Betriebszugehörigkeit mal Risikofaktor. Wer schwanger ist oder im Betriebsrat, wird als Faktor 200 Prozent verlangen, wer keine Fehler der Kündigung findet, sollte sich schon über 20 Prozent freuen. Ohne Besonderheiten einigt man sich oft auf 50 Prozent.

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Nach allem was fest steht, sind die Aussichten gut bis sehr gut für den AN trotz der Insolvenz :joy: