Der Insolvenzverwalter hat vor aufgrund der reduzierten Betriebsgröße die Mitgliederanzahl des Betriebsrates durch 6 Kündiungen zu reduzieren, da hierzu die insolvenzrechtliche Handhabe besteht. Das soll in den nächsten Tagen geschehen. Der Sonderkündigungsschutz wird damit aufgehoben.
Ups, ist das wahr, woher hasste das denn? Manno.
Naja warum soll es ihnen besser gehen als den Behinderten und Gleichgestellten.
Warum auch nicht.
Würde auf jeden Fall die richtigen treffen.
Was es gibt also doch einen Gott
Das wäre zwar sowieso gekommen, aber das geht schon in Ordnung. Die haben uns alle verraten und verkauft und ans eigene Hemd gedacht.
Egal welche 6 das auch sein werden.
Es wird die richtigen treffen.
Hoffen wir nur das sie dann nicht emotional werden
Es dürfte nach Adam Riese nicht einmal einen Übergangsbetriebsrat für die anderen Teilwerke geben, weil die Werke künftig mir YuuZoo firmieren würden.
Außerdem gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach dann auch eine richtige Sozialauswahl vorgenommen werden sollte, bezogen auf alle Mitarbeiter, und auch auf Schwerbehinderte. Wenn man letztere einfach in die Liste mit hinein nimmt, obwohl es gar keinen wirklichen Grund dafür gibt, gibt es auch gar keinen Grund dafür, den Betriebsrat nicht auch (wegen Unfähigkeit auf ganzer Linie) zu entlassen.
Auf diesen Punkt bezogen, rate ich jedem den Anwalt einzuschalten, denn Rechtmäßig war die Sozialauswahl überhaupt nicht. Stellt euch vor, jemand würde behaupten euer Haus wäre nur 50 € wert, und ihr müsstet es dafür abgeben: Würdet ihr das tun und zulassen? Nein, sicher nicht. Also muß der Anwalt die Ämter auf diese lasche Handhabe und die Hintergründe aufmerksam machen, und ggfs. bei Gericht dazu vortragen, damit ihr nicht so einfach entlassen werden könnt. Das gleiche gilt für alle, die eine hohe Meßzahl haben (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter) sowie Kinder/Ehefrau (Unterhaltspflichten). Da ist die Sozialauswahl auch nicht gegeben. Man musste prüfen, wo ihr im Betrieb eingesetzt werden könnt, und auch Vorschläge dazu machen. Das ist nicht erfolgt, und somit ein klarer Rechtsverstoß.
Bei YuuZoo
könnte man alsbald einen eigenen neuen kompetenten BR wählen. Aber mal ohne die ganzen Versager des jetzigen BR. Hoffentlich trägt eine reifer gewordene Belegschaft diesen Schlafmützen ihre Unfähigkeit nach, spätestens bei der nächsten Wahl,
wenn sie wieder mal aus ihren verschlafenen Löchern herauskommen, um sich wählen zu lassen.
Denkt daran, sie helfen euch nicht, sondern sie verraten ihre Leute auf ganzer Linie.
Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass die Firma Cinram keineswegs in irgendeiner Weise noch ein großer Marktführer wäre:
Sie ist klein und unbedeutend geworden durch schäbige egoistische dumme Manager.
Hierdurch vernichten sie ihre eigenen Arbeitsplätze und verlieren jegliches Ansehen. Von einer Reputation kann man da nicht mehr reden. Sondern von Versagern durch die Bank weg.
Leider ist das die traurige Wahrheit
Bald ist ja Gläubigerversammlung. Mal sehen, ob sich noch etwas bei Cinram oder dem Verwalter tut. Es scheint alles dort still zu stehen, und problematischer zu werden.
Ja Ja:
EDC war leicht für euch: Aber jetzt?
Jetzt seid doch sowieiso schon alle auf dem Kicker des
Wirtschaftsdezernates
. Richtig so ;)**
Die kriegen euch dran.
Sag mal, was du weißt. Mail mir doch mal. Ich habe auch noch Anwaltstermine und brauche verwertbares.
Ja wir sind hier Dankbar für jeden weiteren Hinweis.
Wir verwerten hier jeden Hinweis und alles wird vertraulich behandelt.
und auch wieder wenn es per Nachricht gesendet wird absolut anonym
Kann ein BR-Mitglied gekündigt werden bei Betriebsstilllegung? Ja ! Siehe Folgendes:
Rechtfertigt eine Betriebsstilllegung bzw. Betriebsschließung eine betriebsbedingte Kündigung?
Ja, in der aller Regel, da die Betriebsschließung eine von den Arbeitsgerichten hinzunehmende, d.h. “freie” unternehmerische Entscheidung ist, die zu einem dauerhaften Wegfall des Bedarfs an Beschäftigung in dem zu schließenden Betrieb führt. Und wenn infolge der Betriebsstilllegung bzw. Betriebsschließung alle Arbeitnehmer des Betriebs die Kündigung erhalten, steht der Arbeitgeber auch nicht mehr vor dem Problem der Sozialauswahl, d.h. auch dieser rechtliche Stolperstein ist aus dem Weg geräumt.
Auch Betriebsratsmitglieder können in einem solchen Fall gekündigt werden, und zwar ordentlich (§ 15 Abs.1 Kündigungsschutzgesetz - KSchG).
Damit hat der Insolvenzverwalter also ein Recht in der Hand, welches er korrekt ausübt. Also: Und Tschüss!
raus mit den Betriebsverrätern