Trotz Schutz werden jetzt 6 BR-Mitglieder in Kürze gefeuert

Der Insolvenzverwalter hat vor aufgrund der reduzierten Betriebsgröße die Mitgliederanzahl des Betriebsrates durch 6 Kündiungen zu reduzieren, da hierzu die insolvenzrechtliche Handhabe besteht. Das soll in den nächsten Tagen geschehen. Der Sonderkündigungsschutz wird damit aufgehoben.

Ups, ist das wahr, woher hasste das denn? Manno.

Naja warum soll es ihnen besser gehen als den Behinderten und Gleichgestellten.
Warum auch nicht.
Würde auf jeden Fall die richtigen treffen.

Was es gibt also doch einen Gott

Das wäre zwar sowieso gekommen, aber das geht schon in Ordnung. Die haben uns alle verraten und verkauft und ans eigene Hemd gedacht.

Egal welche 6 das auch sein werden.
Es wird die richtigen treffen.
Hoffen wir nur das sie dann nicht emotional werden

Es dürfte nach Adam Riese nicht einmal einen Übergangsbetriebsrat für die anderen Teilwerke geben, weil die Werke künftig mir YuuZoo firmieren würden.

Außerdem gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach dann auch eine richtige Sozialauswahl vorgenommen werden sollte, bezogen auf alle Mitarbeiter, und auch auf Schwerbehinderte. Wenn man letztere einfach in die Liste mit hinein nimmt, obwohl es gar keinen wirklichen Grund dafür gibt, gibt es auch gar keinen Grund dafür, den Betriebsrat nicht auch (wegen Unfähigkeit auf ganzer Linie) zu entlassen.

Auf diesen Punkt bezogen, rate ich jedem den Anwalt einzuschalten, denn Rechtmäßig war die Sozialauswahl überhaupt nicht. Stellt euch vor, jemand würde behaupten euer Haus wäre nur 50 € wert, und ihr müsstet es dafür abgeben: Würdet ihr das tun und zulassen? Nein, sicher nicht. Also muß der Anwalt die Ämter auf diese lasche Handhabe und die Hintergründe aufmerksam machen, und ggfs. bei Gericht dazu vortragen, damit ihr nicht so einfach entlassen werden könnt. Das gleiche gilt für alle, die eine hohe Meßzahl haben (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter) sowie Kinder/Ehefrau (Unterhaltspflichten). Da ist die Sozialauswahl auch nicht gegeben. Man musste prüfen, wo ihr im Betrieb eingesetzt werden könnt, und auch Vorschläge dazu machen. Das ist nicht erfolgt, und somit ein klarer Rechtsverstoß.

Bei YuuZoo

könnte man alsbald einen eigenen neuen kompetenten BR wählen. Aber mal ohne die ganzen Versager des jetzigen BR. Hoffentlich trägt eine reifer gewordene Belegschaft diesen Schlafmützen ihre Unfähigkeit nach, spätestens bei der nächsten Wahl,

wenn sie wieder mal aus ihren verschlafenen Löchern herauskommen, um sich wählen zu lassen.

Denkt daran, sie helfen euch nicht, sondern sie verraten ihre Leute auf ganzer Linie.:yum: :tired_face:

Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass die Firma Cinram keineswegs in irgendeiner Weise noch ein großer Marktführer wäre:

Sie ist klein und unbedeutend geworden durch schäbige egoistische dumme Manager.

Hierdurch vernichten sie ihre eigenen Arbeitsplätze und verlieren jegliches Ansehen. Von einer Reputation kann man da nicht mehr reden. Sondern von Versagern durch die Bank weg.

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Leider ist das die traurige Wahrheit

Bald ist ja Gläubigerversammlung. Mal sehen, ob sich noch etwas bei Cinram oder dem Verwalter tut. Es scheint alles dort still zu stehen, und problematischer zu werden.

Ja Ja:

EDC war leicht für euch: Aber jetzt?

Jetzt seid doch sowieiso schon alle auf dem Kicker des

Wirtschaftsdezernates

. Richtig so ;):stuck_out_tongue_winking_eye:**

Die kriegen euch dran.

Sag mal, was du weißt. Mail mir doch mal. Ich habe auch noch Anwaltstermine und brauche verwertbares.

Ja wir sind hier Dankbar für jeden weiteren Hinweis.
Wir verwerten hier jeden Hinweis und alles wird vertraulich behandelt.
und auch wieder wenn es per Nachricht gesendet wird absolut anonym

Kann ein BR-Mitglied gekündigt werden bei Betriebsstilllegung? Ja ! Siehe Folgendes:


Recht­fer­tigt ei­ne Be­triebs­still­le­gung bzw. Be­triebs­sch­ließung ei­ne be­triebs­be­ding­te Kündi­gung?

Ja, in der al­ler Re­gel, da die Be­triebs­sch­ließung ei­ne von den Ar­beits­ge­rich­ten hin­zu­neh­men­de, d.h. “freie” un­ter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung ist, die zu ei­nem dau­er­haf­ten Weg­fall des Be­darfs an Beschäfti­gung in dem zu schließen­den Be­trieb führt. Und wenn in­fol­ge der Be­triebs­still­le­gung bzw. Be­triebs­sch­ließung al­le Ar­beit­neh­mer des Be­triebs die Kündi­gung er­hal­ten, steht der Ar­beit­ge­ber auch nicht mehr vor dem Pro­blem der So­zi­al­aus­wahl, d.h. auch die­ser recht­li­che Stol­per­stein ist aus dem Weg geräumt.

Auch Be­triebs­rats­mit­glie­der können in ei­nem sol­chen Fall gekündigt wer­den, und zwar or­dent­lich (§ 15 Abs.1 Kündi­gungs­schutz­ge­setz - KSchG).


Damit hat der Insolvenzverwalter also ein Recht in der Hand, welches er korrekt ausübt. Also: Und Tschüss!

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raus mit den Betriebsverrätern